Theater Chur

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeitsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Besuchern von Veranstaltungen des Theaters Chur einerseits und dem Theater Chur andererseits. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnementsvertrages gelten diese AGB als vereinbart.

2. Preise

Die Eintritts- und Abonnementspreise werden auf der Website www.theaterchur.ch und an der Theaterkasse veröffentlicht.

3. Verkaufsstellen

Theaterkarten können telefonisch, im Webshop unter www.theaterchur.ch oder an der Theaterkasse vor Ort erworben werden. Ausserdem können die Karten bei Chur Tourismus am Bahnhof Chur bezogen werden. Das Theater Chur kann auf der Homepage weitere Verkaufsstellen für externe Spielstätten kommunizieren.

4. Theaterkasse

Der Kunde hat unmittelbar beim Kauf an der Theaterkasse die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgeldes zu überprüfen. Beanstandungen haben sofort an der Theaterkasse zu erfolgen. Nachträgliche Reklamationen können nicht angenommen werden.

5. Reservation

Reservierte Karten sind bis zum bei der Reservierung mitgeteilten Termin an der Theaterkasse abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Reservierung.

6. Kauf von Karten

Die Bezahlung der Eintrittskarten ist in Schweizer Franken geschuldet. Der Kaufvertrag kommt durch die vollständige Bezahlung der Eintrittskarten verbindlich zustande. Bank- oder Kreditkartengebühren für Auslandszahlungen gehen zu Lasten des Kunden.

7. Onlinekauf

Bei Onlinebuchungen können die bezahlten Eintrittskarten im Print@Home-Verfahren kostenfrei zu Hause als PDF ausgedruckt oder direkt auf dem Smartphone gespeichert werden. Die Möglichkeit, Plätze online zu buchen, besteht bis ½ Stunde vor Vorstellungsbeginn. Bei ausgebuchten Veranstaltungen werden allfällige Restkarten an der Abendkasse verkauft.

8. Weiterverkauf von Karten

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne Zustimmung des Theaters Chur ist untersagt.

9. Ermässigungen

Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Die Ermässigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren. Bei der Abholung ermässigter Eintrittskarten an der Theaterkasse sowie beim Vorstellungsbesuch hat der Kunde die Berechtigung zur Ermässigung an der Theaterkasse nachzuweisen. Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Die Ermässigungen können vom Theater Chur jederzeit geändert werden. Das Theater Chur ist überdies berechtigt, die Abgabe ermässigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen und Preiskategorien einzuschränken oder auszuschliessen.

10. Rücknahme von Karten

Gekaufte Karten werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. Bei Zuspätkommen oder bei Nichterscheinen zu Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener und somit entfallener Eintrittskarten.

11. Platzangebot

Das Theater Chur behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Änderung der gebuchte Platz nicht mehr verfügbar ist oder der Genuss der Vorstellung von diesem Platz aus wesentlich beeinträchtigt ist.

12. Vorstellungsbesuch und Einlass

Die Foyers und Abendkasse sind in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Der Einlass zum Vorstellungsraum erfolgt immer in Absprache mit den Künstlern und kann variieren. Es besteht kein Anspruch auf frühzeitigen Einlass in den Vorstellungsraum.

Dem Einlassdienst ist die gültige Eintrittskarte sowie der Nachweis für eine allfällige Ermässigung unaufgefordert vorzuweisen.

Als gültige Eintrittskarten gelten analog die ausgedruckten PDF-Ausdrucke der Tickets oder die auf dem Smartphone gespeicherte Eintrittskarte. Stark beschädigte oder nicht mehr lesbare Eintrittskarten sind ungültig, ebenso nachgemachte oder kopierte Eintrittskarten. Kunden ohne gültige Eintrittskarte werden nicht zur Vorstellung eingelassen.

13. Nacheinlass/Wiedereinlass

Ein Nach- oder Wiedereinlass nach Beginn der Vorstellung ist nicht garantiert. Wird ein Einlass nach Vorstellungsbeginn gewährt, wird ein Platz zugewiesen. Anspruch auf den reservierten Platz besteht nicht.

14. Spielplanänderungen

Das Theater Chur behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Vorstellung abzusagen oder durch die Aufführung eines anderen Werkes zu ersetzen, das Datum oder die Uhrzeit einer Vorstellung oder die Besetzung zu ändern. Der definitive Spielplan und die definitiven Anfangszeiten sind der Webseite www.theaterchur.ch zu entnehmen.

15. Vorstellungsabsagen

Wird eine Vorstellung abgesagt oder durch die Aufführung eines anderen Werks ersetzt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert oder kann dem Kunden nach einer Sitzplatzreduktion kein anderer Platz zugewiesen werden, hat dieser Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises inklusive Buchungsgebühr. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht innert 10 Tagen geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt am Tag zu laufen, an dem die Vorstellung gemäss dem beim Kauf gültigen Spielplan hätte stattfinden sollen.

Bei Änderungen der Besetzung oder der Anfangszeit einer Vorstellung besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung.

16. Vorstellungsabbruch

Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause oder, falls es sich um eine Vorstellung ohne Pause handelt, vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt. Der Anspruch ist analog dem Ausfall einer Vorstellung geltend zu machen. Bei Abbruch der Vorstellung werden ausschliesslich die bezahlten Kartenpreise zurückerstattet. Darüber hinaus werden keine weiteren Aufwendungen oder Schäden des Kunden ersetzt.

17. Gebrauch von Mobiltelefonen / elektronischen Geräten

Mobiltelefone, Pager etc. sind während der Vorstellung auszuschalten.

18. Garderobe

Garderobenstücke (Schirme, grosse Taschen, sperrige Gegenstände etc.) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden und sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Die Mitnahmen von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist untersagt. Rauchen ist nicht gestattet.

19. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen sind im Theater Chur aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können u.a. Schadenersatzansprüche auslösen; das Theaterpersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte ohne Haftung einzuziehen, bis zum Ende der Vorstellung einzubehalten und dem Kunden erst wieder auszuhändigen, wenn dieser der sofortigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat. Der Kunde kann von der Vorstellung ausgeschlossen werden.

20. Aufzeichnung von Vorstellungen

Das Theater Chur nimmt gewisse Vorstellungen auf Bild-, Ton- oder Tonbildträger auf. Der Kunde erklärt sich für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung von dazu berechtigten Personen Bild- und/oder Tonaufnahmen durchgeführt werden, einverstanden damit, dass das Theater Chur Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet, auch wenn seine Person allenfalls darauf in Wort und/oder Bild erkennbar ist.

21. Datenschutz

Personenbezogene Kundendaten wie Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse des Kunden sowie bei Bezahlung mittels Kreditkarte zusätzlich die Kreditkarteninformationen des Kunden werden unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechts in dem für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, bearbeitet und genutzt. Das Theater Chur ist berechtigt, die Kundendaten zum Zweck interner statistischer Erhebungen zu speichern sowie die Daten an Dritte, die von ihr mit der Durchführung des Veranstaltungs- besuchs bzw. mit dem Kartenverkauf beauftragt werden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben. Der Kunde anerkennt und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Theater Chur die ihn betreffenden Daten im Rahmen der oben beschriebenen Geschäftstätigkeit verwendet.

22. Hausrecht

Kunden kann der Zutritt zum Haus oder zur Vorstellung verweigert werden, wenn sie den Kartenverkauf behindern, wenn sie andere Besucher stören oder belästigen oder sonst wie in erheblicher Weise gegen die AGB verstossen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Kunde die Vorstellung stören oder andere Kunden belästigen wird. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet.

23. Gefahrensituationen

Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen ist der Vorstellungsraum sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals des Theaters Chur ist Folge zu leisten.

24. Haftung

Für Schäden jeder Art, die der Kunde in den Räumen des Theaters Chur erleidet, haftet das Theater Chur nur im Fall der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter und Hilfspersonen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben vorbehalten.

25. Covid-19-Schutzmassnahmen

Die Covid-19-Schutzmassnahmen des Theaters Chur sind Teil der AGB und entsprechend zu befolgen.

26. Inkraftsetzung

Diese AGB treten am 1. Oktober 2020 in Kraft. Sie ersetzen die bisher geltenden AGB des Theaters Chur.

27. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Chur.

28. Weitere Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.

Die geschäftsführende Direktion Theater Chur,
Chur, den 1. Oktober 2020